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Fachtag 'Datenschutz, Aufsichtspflicht und Haftung'

Wann? Montag, 23. Juni 2025

Uhrzeit? 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr  

Wo? Denkwerk Herford, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford

 

Inhalt

Kinderschutz und Datenschutz: Wie passt das zusammen und worauf ist beim Umgang mit persönlichen Daten zu achten? Was beinhaltet eigentlich die Aufsichtspflicht? Welche Verstöße gegen die Aufsichtspflicht sind strafbar und wofür kann ich als pädagogische Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe haftbar gemacht werden?


Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes gehören der Datenschutz, die Aufsichtspflicht und die Haftung zu den Bausteinen, die zu einem Spannungsverhältnis führen und viele Fragen aufwerfen. Insbesondere der Umgang mit Informationen in Kinderschutzfällen löst, auch bei Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, eine gewisse Unsicherheit aus. Darüber hinaus sind die Bausteine der Aufsichtspflicht oder Haftung selbst von erfahrenen pädagogischen Fachkräften häufig mit Vorurteilen besetzt. So wird beispielsweise von vielen angenommen, dass allein die bloße Aufsichtspflichtverletzung strafbar ist. Um die notwendigen Rechtsgrundlagen und die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, sollen in diesem Fachtag, unter besonderer Berücksichtigung des pädagogischen Alltags, die rechtlichen Grundlagen erörtert und vertieft werden.

 

Ablauf

  9.00

Ankommen und Steh-Café

  9.30

Begrüßung

Michaela Cassing (Einrichtungsleitung Ev. Jugendhilfe Schweicheln)

 9.45

1. Fachvortrag

Datenschutz im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe

Prof. Dr. Christof Radewagen (Hochschule Osnabrück)

Im beruflichen Alltag wird der Datenschutz häufig als nebensächlich betrachtet und als Hindernis für die Arbeit wahrgenommen. Fachkräfte sind oft unsicher, welche Informationen sie weitergeben dürfen. Fragen wie „Welche Vorschriften gelten für meinen Arbeitsbereich?“ oder „Darf ich ein mir anvertrautes Geheimnis an Kolleg:innen mit Schweigepflicht weitergeben?“ sind weit verbreitet.

Die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften im Datenschutz führt zu einer mangelnden Transparenz, die Unsicherheit nährt und die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit vergrößert. Besonders im Bereich des Kinderschutzes erscheinen die geltenden Datenschutzvorschriften oft als hinderlich. Aber ist das tatsächlich so? Beeinträchtigt der Datenschutz die Arbeit der Fachkräfte bzw. das Netzwerken und behindert er einen effektiven Kinderschutz? Diese Fragen werden im Rahmen des Fachtags eingehend behandelt. Dabei wird verdeutlicht, dass die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch ein zentrales ethisches Prinzip der Sozialen Arbeit ist.

10.45

Nachfragen zum Vortrag

11.15

Pause

11.45

2. Fachvortrag

Aufsichtspflicht, Haftung und Garantenstellung

Prof. M. Karl-Heinz Lehmann, Ass. jur.

Das Thema des Fachvortrags wird von manchen Vorurteilen gespeist: So glauben z. B. immer noch an sich gestandene Fachkräfte, dass schon die bloße Verletzung der Aufsichtspflicht strafbar sei. Unkenntnis der Regeln verführt im pädagogischen Alltag dann im Extrem zu einem strengen Regime mit vielen Verboten oder auch zur völligen Ignoranz mit erheblichen Gefahren für die anvertrauten Kinder oder Jugendlichen.
Der sichere Umgang mit Aufsichts- und Garantenpflicht stellt pädagogisches Handeln und nicht die Angst vor juristischen Folgen in den Mittelpunkt. Dabei ist die Thematik nicht nur für Fachkräfte freier Jugendhilfeträger von Bedeutung. Sofern Mitarbeiter in Jugendämtern nämlich meinen, das Thema Aufsichtspflicht sei für sie nicht relevant, beruht das auf einem erheblichen Irrtum: Wird nämlich die erforderliche Aufsicht bei der Betreuung von Kindern oder Jugendlichen unterlassen und werden diese dadurch verletzt oder sterben sogar, kommt es dann wegen Verletzung der Garantenpflicht zu strafrechtlichen Folgen, nämlich Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Der Vortrag stellt die Merkmale und Grenzen zivilrechtlicher Aufsichtspflicht und Haftung in den Mittelpunkt. Er geht zudem auf das Verständnis strafrechtlicher Aspekte, insbesondere der Garantenpflicht ein und beschreibt, wie sich die Fachkräfte (rechtlich) absichern können.

12.45

Nachfragen zum Vortrag

13.00

Mittagspause

14.00 Austausch und Podiumsdiskussion
15.30 Ende der Fachtagung

 

Referenten

Prof. Dr. Christof Radewagen

Professor für Handlungstheorien und Methoden Sozialer Arbeit an der Hochschule Osnabrück. U.a. Mitglied der (inzwischen beendeten) Nds. Lügde-Kommission, Mitglied im Fachausschuss Jugendhilferecht und Jugendhilfepolitik des AFET e.V. sowie Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums der Science to Business GmbH - Hochschule Osnabrück.

Schwerpunkte: Rahmenbedingungen und Methoden der Gefährdungseinschätzung, Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes, Datenschutz und Vertrauensschutz im Kinderschutz, Krisenmanagement im Worst Case.

 

Prof. M. Karl-Heinz Lehmann, Ass. jur.

Langjähriger Strafverteidiger, Hochschulprofessor und Referent im Bereich der Kinder und Jugendhilfe.

Schwerpunkte: Rechtliche Aspekte des Kinderschutzes, Krisenmanagement im Worst Case, Aufsichtspflicht und Haftung, Datenschutz und Vertrauensschutz im Kinderschutz, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, rechtliche Gutachten.

 

Zielgruppe

Fachkräfte aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe.

 

Anmeldung und Kosten

Die Anmeldung für Mitarbeiter:innen der Ev. Jugendhilfe Schweicheln erfolgt über die bekannten Wege. Die Teilnahme ist kostenlos.

Externe Teilnehmer:innen können sich unter diesem Formular sowie per E-Mail an held@ejh-schweicheln.de oder f.martens@ejh-schweicheln.de anmelden.

Frühbuchende bis zum Mittwoch, 30.04.2025: 129€ (inkl. Verpflegung)
Anmeldungen ab Donnerstag, 1.05.2025: 149€ (inkl. Verpflegung)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Telefon 05221/960342 oder 05221/960343 gerne zur Verfügung.